Das Robert Koch-Institut gibt in seiner Gesundheitsberichterstattung 3/2015 auf der Basis einer Hochrechnung an, dass rund 4 bis 5 Millionen private Pflegepersonen, vor allem nahe Angehörige, an der Versorgung der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Personen beteiligt sind. Eine direkte staatliche finanzielle Zuwendung gibt es für die Pflegepersonen nicht, aber eine verbesserte Unterstützung für pflegende Angehörige durch Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Sie umfasst beispielsweise Ansprüche an die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, Leistungen zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung, zu Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und vieles mehr. Zudem besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Den sollten Sie auf alle Fälle wahrnehmen, um sich Ihre Ansprüche und Unterstützung in bestmöglichem Umfang zu sichern. Als Quelle für die nachfolgenden Angaben dienen verschiedene Informationsmaterialien des Bundesgesundheitsministerium.

