Unter Behandlungspflege werden im professionellen Pflegebereich im Allgemeinen die Tätigkeiten verstanden, die die Arbeit des Arztes unterstützen. Auch in der häuslichen Pflege ist der Arzt vielfach darauf angewiesen, dass der pflegende Angehörige in der Lage ist, einfache Behandlungsmaßnahmen nach seinen Anordnungen auszuführen.
Was im Krankheitsfall an Pflegetätigkeiten in der Behandlungspflege auf Sie zukommt
Wenn ältere pflegebedürftige Menschen akut, beispielsweise an einem grippalen Infekt erkranken, kann es rasch zur Verschlechterung ihres allgemeinen Gesundheitszustandes kommen. Deshalb sollten Sie den Patienten aufmerksam beobachten, um bei auftretenden Veränderungen und Anzeichen von Krisen, umgehend den Arzt rufen zu können.
Neben der wichtigen allgemeinen Krankenbeobachtung können dann auch vor allem Tätigkeiten wie Temperatur-, Puls- und Blutdruckkontrollen, die Verabreichung von Medikamenten oder die Durchführung physikalischer Anwendungen wie z. B. Bäder, Wickel und Kompressen, Einreibungen und Inhalationen in der medizinischen Behandlungspflege erforderlich werden.
Hingegen wird das Verabreichen von Spritzen und Infusionen oder das Legen eines Katheters zur Blasenentleerung ausschließlich durch ärztliche Verordnung von Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste erbracht. Diese und weitere Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden deshalb auch von den Krankenkassen und nicht von den Pflegekassen bezahlt.
Besondere Probleme können sich in der häuslichen Pflege aber auch durch geriatrische Notfälle ergeben. Anders als in jungen Jahren, in denen ein Notfall zumeist ein unerwartetes, plötzlich auftretendes Ereignis ist, entwickelt sich ein Notfall im Alter jedoch häufig aus einer Vielzahl bekannter Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen. So besteht die Chance, dass sich so mancher geriatrischer Notfall durch eine gute Patientenbeobachtung vorhersehen und gegebenenfalls vermeiden lässt. Hierzu ist natürlich einiges Grundwissen erforderlich.