Je älter und gebrechlicher der Pflegebedürftige ist, desto häufiger ergeben sich Probleme beim Schlucken, die schnell zu einer bedrohlichen Aspiration führen können. Mit der richtigen Unterstützung beim Essen kann einer Aspiration vorgebeugt werden.
Mit „Aspiration“ wird in der Medizin das Eindringen von festen bzw. flüssigen Stoffen (z. B. Speichel, Nahrung, Erbrochenes) in die Atemwege bezeichnet. Umgangsprachlich heißt es einfach „sich verschlucken“, was aber in keinster Weise die Bedrohlichkeit des Vorgangs widerspiegelt. Denn eine Aspiration kann zu verhängnisvollen Komplikationen wie Lungenentzündung (Pneumonie), Sepsis (umgangssprachlich auch „Blutvergiftung“) Austrocknung (Dehydratation) und Mangelernährung führen. Selbst schwere, nicht mehr rückgängig zu machende (irreversible) Schäden bis zum Tod sind möglich.
Eine Aspirationsgefahr besteht grundsätzlich in jedem Lebensalter, zum Beispiel bei Kleinkindern durch das Verschlucken von kleinen Gegenständen oder bei Bewusstlosigkeit durch ds Einatmen von Erbrochenem. Im weit fortgeschrittenem Alter führen jedoch der altersbedingte körperliche und geistige Abbau wie auch die verschiedensten Krankheiten (z. B. Parkinson, Schlaganfall, Demenzen) dazu, dass die Aspirationsgefahr immer größer wird. Vor allem bei an Demenz erkrankten Menschen kommt erschwerend hinzu, dass sie den Vorgang des richtigen Schluckens nicht mehr nachvollziehen können.
Dass es zu einer Aspiration gekommen ist, lässt sich an folgenden Symptomen erkennen: Husten beim bzw. nach dem Essen oder Trinken, Würgen nach dem Essen oder Trinken, Erbrechen, Atemnot und manchmal auch ein immer wiederkehrendes (rezidivierendes) Fieber ohne andere Ursache.
Aspirationsprophylaxe braucht Geduld
- Das Allerwichtigste ist, einem aspirationsgefährdeten Mensch zum Essen und Trinken genügend Zeit zu geben. Jede Eile und Ungeduld des Pflegenden erhöht die Aspirationsgefahr, weil sie den Pflegebedürftigen unter Druck setzt. Zudem darf der Pflegebedürftige beim Essen und Trinken niemals allein gelassen werden.
- Der Oberkörper ist bei jedem Schluck, den ein bettlägeriger Pflegebedürftiger trinkt, sowie zum Essen hochzulagern. Die Oberkörperhochlagerung wird für mindesten 20 - 30 Minuten nach dem Essen beibehalten, was gleichzeitig eine Refluxprophylaxe ist.
- Etwaige Essensreste, die aspiriert werden könnten, sind aus dem Mund zu entfernen.
- Gegebenenfalls ist ein Absauggerät zum Absaugen von Essensresten vor und nach dem Essen bereitzustellen.