Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflege zu Hause ist oft mit einschneidenden Veränderungen und Belastungen für Sie selbst und den Pflegebedürftigen verbunden. Deshalb finden Sie hier wichtige Hinweise, wo Sie Unterstützung erhalten, welche Pflegegrade es gibt und mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können.
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits dafür entschieden, eine/n Angehörige/n, eine/n Freund/in oder eine/n Bekannte/n zu Hause zu pflegen? Damit haben Sie aus Liebe, Familien- und Gemeinsinn eine Aufgabe übernommen, die menschlich für beide Seiten sehr befriedigend sein kann und viel zur Lebensqualität der/des Pflegebedürftigen beiträgt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflegegrade es gibt, wie Sie diese beantragen können und welche Leistungsansprüche damit verbunden sind.
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in allen Lebensabschnitten auftreten. Die Definition der Pflegebedürftigkeit lautet: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“
Zudem bildet das Gesetz den Rahmen für die Einteilung in die fünf Pflegegrade, die eine möglichst gerechte sowie individuelle Versorgung gewährleisten sollen.
Es gibt fünf Pflegegrade, die allen Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung bieten sollen – unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.
Die Pflegegrade orientieren sich nicht nur am Pflegebedarf und damit am Zeitaufwand für die Pflege, sondern auch am Grad der Selbstständigkeit:
Sind die Voraussetzungen eines Pflegegrads erfüllt, stehen dem Pflegebedürftigen monatliche Pflegegeld- und Sachleistungen zu.
Welche Leistungen Ihnen durch die Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, ist abhängig vom Pflegegrad. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen. Was sich genau hinter den einzelnen Leistungen verbirgt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel ausführlich.
Pflegeleistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen (monatlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Kurzzeitpflege (jährlich), | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | |
Verhinderungspflege (jährlich) | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | |
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich) | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | |
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Informieren Sie sich dazu gerne auch direkt auf der Website des Gesundheitsministeriums. Hier können Sie eine hilfreiche Broschüre zu den Pflegeleistungen herunterladen.
Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Anspruch auf Pflegegeld.