Pflegegrade

Pflegegrade verstehen und beantragen

Die Pflege zu Hause ist oft mit einschneidenden Veränderungen und Belastungen für Sie selbst und den Pflegebedürftigen verbunden. Deshalb finden Sie hier wichtige Hinweise, wo Sie Unterstützung erhalten, welche Pflegegrade es gibt und mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen können.

Tochter kümmert sich um pflegebedürftige Mutter Tochter kümmert sich um pflegebedürftige Mutter

Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits dafür entschieden, eine/n Angehörige/n, eine/n Freund/in oder eine/n Bekannte/n zu Hause zu pflegen? Damit haben Sie aus Liebe, Familien- und Gemeinsinn eine Aufgabe übernommen, die menschlich für beide Seiten sehr befriedigend sein kann und viel zur Lebensqualität der/des Pflegebedürftigen beiträgt.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflegegrade es gibt, wie Sie diese beantragen können und welche Leistungsansprüche damit verbunden sind.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Gesetzliche Definition

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in allen Lebensabschnitten auftreten. Die Definition der Pflegebedürftigkeit lautet: „Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Zudem bildet das Gesetz den Rahmen für die Einteilung in die fünf Pflegegrade, die eine möglichst gerechte sowie individuelle Versorgung gewährleisten sollen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Von geringer Beeinträchtigung bis schwerster Beeinträchtigung

Es gibt fünf Pflegegrade, die allen Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung bieten sollen – unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Die Pflegegrade orientieren sich nicht nur am Pflegebedarf und damit am Zeitaufwand für die Pflege, sondern auch am Grad der Selbstständigkeit:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

  • Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse.
  • Die Beantragung des Pflegegrades kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter übernehmen, wenn er oder sie dazu bevollmächtigt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Pflegegrad zu beantragen: schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.
  • Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese einen Gutachter des Medizinischen Dienst (kurz MD, bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen.
  • Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung ist die Begutachtung innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist.

Sind die Voraussetzungen eines Pflegegrads erfüllt, stehen dem Pflegebedürftigen monatliche Pflegegeld- und Sachleistungen zu.

Pflegegrad beantragen

Monatliche Leistungsansprüche im Überblick

Welche Leistungen Ihnen durch die Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, ist abhängig vom Pflegegrad. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen. Was sich genau hinter den einzelnen Leistungen verbirgt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel ausführlich.

Pflegeleistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld
(monatlich)

-

316 €

545 €

728 €

901 €

Pflegesachleistungen (monatlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022


724 €

1.363 €

1.693 €

2.095 €

Tages- und Nachtpflege (monatlich)


689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Kurzzeitpflege (jährlich),
erhöhter Betrag seit 01.01.2022


1.774 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

Verhinderungspflege (jährlich)


1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Vollstationäre Pflege (monatlich)


770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich)


125 €

125 €

125 €

125 €

Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich)


bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende
Unterstützungsleistungen

50 €

50 €

50 €

50 €

50 €

Hausnotruf
(monatlich)

25,50 €

25,50 €

25,50 €

25,50 €

25,50 €

Wohnraumanpassung
(je Gesamtmaßnahme)

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

Wohngruppenzuschuss
(monatlich)

214 €

214 €

214 €

214 €

214 €

Informieren Sie sich dazu gerne auch direkt auf der Website des Gesundheitsministeriums. Hier können Sie eine hilfreiche Broschüre zu den Pflegeleistungen herunterladen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Anspruch auf Pflegegeld.

Quelle:
1https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/BMG_Ratgeber-Pflegeleistungen_zum_Nachschlagen_bf_neu.pdf

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