Die Tages- und Nachtpflege (auch als „teilstationäre Versorgung“ bezeichnet) kann eine gute Lösung sein, wenn der Pflegende tagsüber berufstätig ist oder die häusliche Pflege – aus welchen Gründen auch immer – nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Sie kann für pflegende Angehörige aber auch eine wichtige Entlastungsmöglichkeit bedeuten, wenn der zu Pflegende demenzkrank ist. Der Pflegebedürftige wird meist morgens von zuhause abgeholt und tagsüber in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut. Auch eine nächtliche Betreuung ist möglich.
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Übernommen werden auch die Kosten für die morgendlichen und abendlichen Bringdienste der Pflegeeinrichtungen.
Die Höhe der Leistung der Pflegeversicherung beträgt monatlich
- im Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro,
- im Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro,
- im Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro
- und im Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.
- Im Pflegerad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro eingesetzt werden.
Die Kosten für die Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden.
Wichtiger Hinweis: Sie können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Pflegesachleistungen und / oder dem Pflegegeld kombinieren, ohne dass die Leistungen aufeinander angerechnet werden. Wie das funktioniert, auch dazu gibt Ihnen die Pflegekasse gerne Auskunft.


