„20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die soziale Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Erkrankungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind.“ So fasst Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Neuerungen des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zusammen.
Zwei Hauptelemente prägen das neue Gesetz. Zum einen wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, zum anderen werden die Begutachtungsinstrumente geändert, mit denen zukünftig die individuelle Pflege- und Lebenssituation von Menschen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, besser erfasst werden kann. Ziel ist es, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.
