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Pflegehilfsmittel für sichere Hygiene

Die Pflege zuhause bringt viele Aufgaben mit sich, die nicht nur in Corona-Zeiten oft schwer zu bewältigen sind. Der Einsatz von Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch kann hier spürbare Arbeitserleichterung bringen und zugleich die Hygiene verbessern.

Die Bedeutung der Hygiene für den Schutz und die Gesundheit aller, aber insbesondere von Risikopersonen wie ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen, wird gerade in der aktuellen Pandemie-Situation überdeutlich. Es stellt sich aber auch oft die Frage, wie eine sichere Hygiene bei all den zusätzlichen Belastungen durch die Pandemie bewerkstelligt werden kann.  

Eine echte Hilfe bei den Bemühungen um sichere Hygiene ist die Verwendung von Pflegehilfsmitteln, die als „Einmalprodukte“ nur einmal benutzt und danach einfach entsorgt werden. HARTMANN bietet dazu eine Reihe von Einmalprodukten, die vor allem bei „hygienisch kritischen“ Pflegetätigkeiten gute Dienste leisten. Das sehen auch Pflegekassen so, weshalb manche Pflegehilfsmittel auf Antrag von der Pflegekasse erstattet werden. Auch hierbei hilft HARTMANN bei der Abwicklung.

Einmalprodukte für die Grundpflege

Ein Einmalprodukt, auf das aus Hygienegründen nicht verzichtet werden kann, sind Einmal-Waschhandschuhe. Denn textile Waschlappen sind wahre Brutstätten für Keime, wenn sie mehrmals benutzt werden. ValaClean Einmal-Waschhandschuhe hingegen werden nur einmal benutzt, sodass sich Keime erst gar nicht festsetzen können. Das bietet sicheren Schutz vor Keimübertragung, vor allem bei Pflegebedürftigen mit Inkontinenz oder bei infektiösen Erkrankungen.

ValaClean soft
ValaFit Schutzlätzchen

Ein weiterer Einsatzbereich für hygienische Einmalprodukte ist die Nahrungsaufnahme, die für manchen alten und kranken Menschen nicht mehr so einfach ist. Hier sind ValaFit Schutzlätzchen eine saubere und ästhetische Lösung des Problems, denn sie saugen sicher alles auf, was daneben geht. Selbst feste Speisereste werden in der Auffangtasche gehalten.

Ebenfalls sehr hilfreich sind ValaComfort apron Einmalschürzen, die für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke verwendet werden können. Sie bestehen aus einem wasserfesten, abwaschbaren und feuchtigkeitsabweisenden Folienmaterial und bieten dem Pflegendem ausreichend Schutz vor Schmutz und Nässe. Einmalschürzen werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.

ValaComfort Einmalschuerze

Produkte zur Eindämmung der Keimübertragung

Händedesinfektion

Krankheitserreger werden vor allem über die Hände des Pflegenden übertragen, weshalb vor und nach jeder Pflegearbeit die Hände mit einem gut hautverträglichen Händedesinfektionsmittel wie z. B. Sterillium desinfiziert werden sollten. Sterillium ist umfassend wirksam gegen Bakterien, Pilze und behüllte Viren, und auch bei häufiger Anwendung sehr gut hautverträglich. Dennoch sollten die Hände mehrmals täglich mit einem wirksamen Schutz- und Pflegepräparat eingecremt werden. Die Pflege der Hände ist deshalb so wichtig, weil sich in rauen, rissigen Händen leicht Keime ansiedeln.




Da sowohl Viren als auch Bakterien auf unbelebten Flächen überleben und bei (Hand-) Kontakt wiederum übertragen werden können, sind auch Flächen regelmäßig zu desinfizieren. Als Flächendesinfektionsmittel eignet sich beispielsweise Bacillol AF, das durch die leichte Anwendung ideal für kontaminierte Bereiche im häuslichen Umfeld ist. Für die materialschonende Anwendung auf empfindlichen Oberflächen eignen sich die Desinfektionstücher Sterillium Protect & Care. Hände- und Flächendesinfektionsmittel werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.

Flächendesinfektion mit Bacillol
Mund- und Nasenmaske

Die Übertragung durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen lässt sich durch das Tragen einer Mund- und Nasenmaske wie Foliodress Mask Comfort Loop oder einer FFP2 Atemschutzmaske vermeiden. In Zeiten der Corona-Pandemie ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske bei der häuslichen Pflege zum Schutz des Pflegebedürftigen, aber auch des Pflegenden dringend zu empfehlen, im öffentlichen Raum besteht Maskenpflicht. Mund- und Nasenmasken werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.






Einmalhandschuhe, die für viele hygienisch kritische Pflegetätigkeiten, wie z. B. bei der Inkontinenzversorgung unerlässlich sind, stehen in unterschiedlichen Qualitäten zur Verfügung. Besonders gut geeignet für die Anforderungen in der häuslichen Pflege ist beispielsweise der strapazierfähige latexfreie Einmalhandschuh Peha-soft syntex aus puderfreiem Vinyl. Alternativ gibt es auch Einmalhandschuhe aus puderfreiem Latex oder Nitril, wie z.B. Peha-soft und Peha-soft nitrile white. Einmalhandschuhe werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.

Einmalhandschuhe Pehasoft syntex

Einmalprodukte für den Wäscheschutz

MoliCare Premium Bed Mat Krankenunterlagen

Ständig für ein frisches, hygienisch sauberes Bett zu sorgen, kann dem Pflegenden sehr viel Arbeit und große Wäscheberge verursachen. Vor allem dann, wenn der Pflegebedürftige inkontinent und unter Umständen auch noch bettlägerig ist. Der Einsatz von flüssigkeitsundurchlässigen, aber saugenden Krankenunterlagen und Bettschutzeinlagen ist dann oft die Lösung des Problems.

MoliCare Premium Bed Mat Krankenunterlagen haben sich vor allem bei der Versorgung inkontinenter Patienten millionenfach bewährt. Aber sie leisten auch gute Dienste z. B. bei der Ganzkörperwäsche im Bett, als großflächiger Bettschutz bei der Nahrungsaufnahme oder bei Erkrankungen mit Erbrechen oder auch als Schutzunterlage beim Verbandwechsel. Krankenunterlagen werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.




Ein weiterer, Wäsche sparender Helfer ist die textile Bettschutzeinlage MoliCare Premium Bed Mat Textile. Sie ist auf der Rückseite aufgeraut, damit sie rutschfest im Bett liegt. Dies ist vor allem für bettlägerige Patienten zur Vermeidung von Druckstellen wichtig. MoliCare Premium Bed Mat Textile kann ca. 300 x bei 95° gewaschen werden. Textile Bettschutzeinlagen werden auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.



MoliCare Premium Bed Mat Textile

Wann besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wenn folgende Voraussetzungen zutreffen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 € im Monat (§40 Abs. 2 SGB XI):

  • Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5
  • Pflege zu Hause und nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung
  • Mindestens eine private Pflegeperson (z. B. Familienmitglied, Betreuer,…)

Für die Pflegehilfsmittel ist kein „Rezept“ des Arztes erforderlich.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, können Sie in unserem Online-Shop Pflegehilfsmittel wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Krankenunterlagen kontaktlos und bequem online auf private Rechnung bestellen.


HARTMANN hilft bei der Abwicklung

Die Erstattung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dies geht ganz einfach mit dem Formular „Antrag auf Kostenübernahme“.

Dieses Formular reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein und nach der Genehmigung können Sie die Produkte z. B. bei Ihrer Apotheke oder Ihrem Sanitätsfachhändler vor Ort beziehen. Dort werden Sie auch über die passenden Produkte beraten. Oft übernimmt der Apotheker oder Sanitätshändler auch gleich die Genehmigung bei der Krankenkasse.

In der Regel muss die Erstattung nur einmal beantragt werden. Es gibt allerdings auch Kassen, die die Erstattung zeitlich befristen, z. B. für zwei Monate. Dann ist eine erneute Beantragung notwendig.

Noch einfacher geht es direkt bei HARTMANN. Entscheiden Sie sich für eines der sieben „HARTMANN Pflegepakete“, in denen die Pflegehilfsmittel bedarfsgerecht zusammengestellt sind. Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an HARTMANN.

Dort werden alle Formalitäten mit der Kasse erledigt und nach der Genehmigung durch Ihre Pflegekasse wird Ihnen Ihr HARTMANN-Pflegepaket monatlich automatisch frei Haus geliefert. Sollte sich Ihr Bedarf einmal ändern, so kann das Paket jederzeit angepasst werden.